Ihr Partner für gewerbliche Solarprojekte

Planung/Genehmigung

Bau/Inbetriebnahme

Betriebsführung/Wartung

Projektierung

Klärung des Netzanschlusses

Die Klärung des Netzverknüpfungspunktes steht zu Beginn der Anlagenprojektierung. Steht die mögliche Anlagenleistung auf dem Plangebiet fest, muss im Anschluss mit dem Netzbetreiber die Anschlussleistung und der Anschlussort ermittelt werden. Oftmals gibt es mehrere Optionen die mit miteinander verglichen werden müssen. Hauptkriterien sind hierbei die Entfernung zum Anschlusspunkt sowie die maximal mögliche Anschlussleistung. Unsere technischen Planer klären diesen Punkt vorab diskret mit dem zuständigen Netzbetreiber. Der wirtschaftlichste Netzverknüpfungspunkt wird anschließend reserviert um Planungssicherheit zu erhalten.

Projektvorstellung bei der Politik und Verwaltung

Von einer Photovoltaikanlage profitieren nicht nur der Betreiber und der Grundstückseigentümer. Auch die jeweilige Gemeinde/Stadt in deren Gebiet eine Photovoltaikanlage errichtet ist, profitiert über den gesamten Betriebszeitraum der Anlage. Neben der gesetzlich verankerten Kommunalabgabe erzielen die Gemeinden und Städte Einnahmen in Form der Gewerbesteuer und höheren Grundbesitzabgaben aufgrund der im Wert gesteigerten Fläche auf der die Photovoltaikanlage steht. Eine gezielte Ansprache der politischen Mandatsträger und eine detaillierte Projektvorstellung sind für die Umsetzung solcher Vorhaben elementar und müssen daher gut vorbereitet und durchgeführt werden. Die FW Gruppe und Ihre Partner haben langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträgern und den zuständigen Ämtern und Behörden.

Durchführung der Bauleitplanung bis zur Genehmigung

Im Anschluss an die vorgenannten Meilensteine erfolgt die Bauleitplanung bis hin zur Genehmigungsreife. Ziel ist die Erstellung eines qualifizierten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“. Das Verfahren wird zusammen mit Planungsbüros durchgeführt, mit denen wir bereits seit Jahren gut zusammenarbeiten. Die FW Gruppe setzt hierbei auf lokale Planer und Gutachter die sich mit den jeweiligen Ämtern und Behörden u.a. über planerische Festsetzungen, den Umweltbericht und dem Artenschutzschutzfachbeitrag abstimmen. Auch die frühzeitige Einbeziehung der Anwohner, der Ortsbeiräte und allen anderen politischen Entscheidungsträgern ist zur erfolgreichem Umsetzung des Verfahrens sehr wichtig. Nach einem erfolgten Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist Baurecht geschaffen und es kann die die Baugenehmigung beantragt werden.

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Projekte in Betrieb
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Projekte im Bau
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Projekte in Planung

Umsetzung

Aktuellste Technik

Unsere Planer haben die aktuellste verfügbare Technologie immer im Blick und bewerten diese auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit unserem technischen Anlagendesign setzen wir auf höchstmögliche Effizienz und bei den eingesetzten Komponenten auf höchste Qualität und Langlebigkeit. Bei unserem Lieferanten setzen wir grundsätzlich auf  Top Tier Hersteller von Photovoltaikmodulen und Wechselrichter, während die Gestellsysteme, Kabel und Trafo- und Übergabestationen ausschließlich aus Deutschland kommen. 

 

Bauleitung

Wir übernehmen als erfahrenes Unternehmen, zusammen mit unserem Projektpartner, die Bauleitung und koordinieren alle Gewerke selbst. Dies ermöglicht eine schnelle Entscheidungsfindung sowie Problemlösungen und unterstützt dadurch einen reibungslosen Bauablauf.

Erfahrene Projektpartner

Die FW Gruppe hält nicht das komplette Know-How selbst vor sondern setzt auf kompetente Partner im Bereich der technischen Anlagenkonzeption und der Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Die technische Planung, Bauleitung und Inbetriebnahme der Anlage erfolgt durch die PVK Projekt GmbH & Co. KG.

Betrieb

Langfristiger Betrieb der Anlagen

Die FW Gruppe hält die projektierten und errichteten Photovoltaikanlagen im eigenen Bestand und sie als Grundstückseigentümer haben damit einen langfristigen Partner. Das Anlagenkonzept ist auf einen langfristigen Betrieb ausgelegt und nicht auf kurzfristige Erlöse.

Kein Verkauf an Dritte

Wir planen grundsätzlich nicht den Verkauf der von uns betriebenen Photovoltaikanlagen. Sollten wir Photovoltaikanlagen dennoch für Kunden errichten, so steht das bereits im Verlauf der Planung fest! Sie als Grundstückseigentümer werden nicht vor vollendete Tatsachen gesetzt. Unsere Kunden werden diese Anlagen ebenfalls langfristig betreiben, darauf legen wir sehr viel Wert.

Technische Betriebsführung

Durch unsere technische Betriebsführung ist sichergestellt, dass die Photovoltaikanlagen in einem technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Durch regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten wird ein störungsfreier Betrieb gewährleistet. Durch unser Echtzeit-Anlagenmonitoring können Störfälle schnell identifiziert und behoben werden und so Umsatzausfälle auf ein Minimum reduziert werden.

Florian Wehner

Geschäftsführer

Florian Wehner absolvierte nach dem Erreichen des Fachabiturs Elektrotechnik ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Beschaffung- und Transportlogistik in Dresden. Anschließend führte sein beruflicher Werdegang zunächst nach Kanada wo er zwei Jahre lang in der Öl- und Gasindustrie tätig war. 2014 stieg er in das Familienunternehmen ein und übernahm schließlich in 2017 die Geschäftsführung von seinem Vater Roland Wehner.

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FW Holding GmbH & Co. KG

Justus-Liebig-Straße 2
36093 Künzell

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häufige Fragen

Flächen mit südlicher Hanglage oder ebene Flächen eignen sich sehr gut allerdings können ebenso östliche oder westliche Hanglagen bebaut werden. Auch nordabschüssige Flächen prüfen wir gerne, bei nur mäßigen Gefälle kann eine Bebaubarkeit gegeben sein. Die Flächen sollten im Idealfall die folgenden Parameter erfüllen:

  • Wirtschaftliche Konversionsfläche
  • Fläche innerhalb einer 200 Meter Streifen entlang von Schienenwegen oder Bundesautobahnen
  • Die Fläche ist eine Bauliche Anlage im Sinne BauGB

In Deutschland werden auf ca. 15% der landwirtschaftlich genutzten Fläche Mais und Raps für Kraftstoffe und Biogasanlagen angebaut. Diese Flächen werden nicht für die Erzeugung von Lebensmitteln verwendet. Der Maisanbau benötigt außerdem ein Vielfaches mehr an Fläche: 1 Hektar Photovoltaik erzeugt so viel Strom wie etwa 80 Hektar Mais für eine Biogasanlage!

Bereits während der Projektierung werden auf Flächen zwischen den Modulreihen oder entlang der Zaunanlage artgerechte Blumenwiesen mit heimischen Wildblumen und Heckensträucher eingeplant, um  Lebensraum für Insekten und Kleintiere zu schaffen. Bereits nach kurzer Zeit entsteht eine ökologisch wertvolle Fläche.

Eine Freiflächenphotovoltaikanlage erfüllt somit gleich zwei Ziele des Umweltschutzes: Schaffung und Sicherung der Artenvielfalt sowie die Erzeugung CO2 neutraler Energie.

Bereits während der Projektierung werden auf den Flächen zwischen den Modulreihen artgerechte Blumenwiesen mit heimischen Wildblumen eingeplant, um neuen Lebensraum für Insekten und Kleintiere zu schaffen. Bereits nach kurzer Zeit entsteht eine ökologisch wertvolle Fläche.

Eine Photovoltaikfreilfächenanlage erfüllt somit gleich zwei Ziele des Umweltschutzes: Schaffung und Sichrung der Artenvielfalt und Gewinnung CO2 neutraler Energie.

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage werden hauptsächlich Rammfundamente verwendet. Diese Pfosten bieten eine stabile und umweltverträgliche Verankerung mit dem Boden und lassen sich nach Ablauf der Laufzeit der Anlage mit wenig Aufwand wieder entfernen.
Lediglich die Rammpfosten versiegeln den Baugrund, weshalb die Bodenversiegelung bei unter 1% liegt.

Nach Beendigung des Nutzungszeitraums kann die Anlage rückstandslos abgebaut und die Fläche wieder anderweitig genutzt werden. Alternativ kann der Nutzungsvertrag weiter verlängert werden und dem Grundstückseigentümer stehen weiterhin attraktive jährliche Nutzungsvergütungen zu.

Ja, denn nach dem Rückbau der Photovoltaikanlage werden die Flächen wieder zu Ackerland/Grünland, weil es sich lediglich um eine temporäre Umwandlung von Ackerland/Grünland zu „Sonderfläche Photovoltaik“ handelt und nach dem Abbau wieder den ursprünglichen Status erreicht und somit nicht als stillgelegte Fläche gilt. Somit kann die Fläche nach Ablauf der Pachtzeit wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Wir benötigen von Ihnen lediglich die Katasterdaten Ihres Grundstückes, sowie im Falle von landwirtschaftlichen Flächen einen Nachweis der Bodenwertzahl.

Bei näherem Interesse Ihrerseits vereinbaren wir einen persönlichen Termin und stellen uns und unser Vorhaben vor. Wir unterbreiten Ihnen unser Pacht- oder Kaufangebot und prüfen parallel ob und wo sich der Netzverknüpfungspunkt befindet und wieviel Leistung eingespeist werden kann.

Nach erfolgter Einigung über einen Pacht- oder Kaufvertrag und einem günstigen Netzverknüpfungspunkt führen wir die Ansprache bei der Gemeinde oder Stadt, die für das benötigte Bebauungsplanverfahren die Hoheit hat.
Natürlich erfolgen alle Gespräche, sowohl mit der Gemeinde oder Stadt als auch mit dem zuständigen Netzbetreiber absolut diskret und für Sie als Grundstückeigentümer selbstverständlich kostenfrei.

Trifft das auf positive Resonanz wird die FW Gruppe einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes und gegebenenfalls auf Änderung des Flächennutzungsplanes stellen und das Verfahren mit einem erfahrenen Planungsbüro durchführen.
Dieses Verfahren wird ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Nach erfolgtem Satzungsbeschluss und Erhalt der Baugenehmigung erfolgt die Errichtungsphase.

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